Justiz setzt Mindesthaftdauer für „Maskenmann“ auf 32 Jahre fest / Serienmörder Martin Ney muss bis April 2043 in Haft bleiben – kein Kontakt zu französischen Justizbehörden

Osnabrück (ots) – Der verurteilte Serienmörder „Maskenmann“ Martin Ney muss mindestens bis zum April 2043 im Gefängnis bleiben. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung (noz) unter Berufung auf das Landger…

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