Vertragshilfe24 klärt auf über § 314 VAG: Lebensversicherungen müssen nicht immer zahlen

Berlin (ots) – Insolvente Anbieter von Lebensversicherung dürfen ihren Versicherten die Leistungen kürzen. Gleichzeitig müssen Beitragszahler weiter einzahlen. Das regelt Paragraph 314 VAG (Versich…

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